Rahmenbedingungen
Verkehrsberuhigung
Ein zentrales Anliegen der Umgestaltung der Ortsmitte Biederbachs ist die Organisation eines Verkehrskonzepts, das alle Nutzergruppen berücksichtig. Ein Treffpunkt für die Bevölkerung benötigt angemessene Flächen an attraktiver, zentraler Stelle und möglichst geschützt von schnell fahrendem Kfz-Verkehr. Vorgeschlagen wird deshalb eine Gestaltung, die einerseits die notwendige Verkehrsführung aufrechterhält, z.B. auch für Langholztransporte, andererseits aber die Fahrgeschwindigkeiten reduziert, um mehr Aufenthaltsqualität zu gewinnen. Damit werden Fußgänger und Kraftfahrzeuge gleichberechtigt behandelt. Das kann erreicht werden durch Aufhebung der bisherigen Asphaltfahrbahn und Gestaltung einer durchgehend gepflasterten Fläche. Vorstellbar ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau ohne Bordsteine, die Fahrbahnen können z.B. durch Rinnen gekennzeichnet sein.
Zugänglichkeit des Bachlaufs
Steinkrebse im Biederbach
In der Ortsmitte von Biederbach wurde eine Vorerkundung auf Vorkommen des Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) durch einen Gewässerbiologen Michael Pfeiffer vorgenommen. Diese kleinste einheimische Flusskrebsart ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie besonders geschützt und gilt in Baden-Württembergs als „stark gefährdet“.
Die größte Gefahr für den Steinkrebs geht momentan von einer tödlich verlaufenden Infektion mit der Krebspest aus. Die Krebspest kann durch invasive Krebsarten oder durch Gegenstände wie Gummistiefel, Netze, Bagger, die in einem mit Krebspest belasteten Gewässerabschnitt benutzt wurden, übertragen werden. Vom Ausbruch der Seuche wären dann nicht nur einzelne Steinkrebse betroffen, sondern es würde sehr schnell zum Auslöschen des gesamten Steinkrebsbestands im Biederbachsystem führen.
Um das ungewollte Einschleppen, der Krebspest zu verhindern und die Krebse gegen das Zertreten zu schützen, wird es nur sehr schwer ausführbar sein in diesem Gewässer das Betreten oder Spielen zu ermöglichen und bei Arbeiten am Bach müssen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Krebse getroffen werden.
Eigentümerschaft Grundstücke
Nicht alle überplanten Grundstücke in der Machbarkeitsstudie sind im Besitz der Gemeinde, so dass es hier immer einen Konsens mit den jeweiligen Eigentümer braucht. Dieser ist noch offen, klar ist jedoch das die Eigentümer frei in Ihrer Entscheidung sind in wie weit Sie hier mit machen.